Behandlungspflege
Auch im Bereich der Behandlungspflege können Sie im Kurstift Bad Kreuznach auf einen verlässlichen und professionellen Partner mit Herz vertrauen. Mit unserer Expertise und unter Einbeziehung behandelnder Ärzte kümmern sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um diese benötigten Leistungen.
Folgende Leistungen im Bereich der Behandlungspflege werden erbracht:
Verbände
Katheterpflege
Instillation
Einlauf
Physikalische Maßnahmen
Dekubitus-Versorgung
Injektionen
Absaugen
Verabreichung von Tropfen und Spülungen an Augen und Ohren
Blutdruckkontrolle
Stomaversorgung
Blutzuckerkontrolle
Medikamentenstellung/-verabreichung
Die Abrechnung der Leistungen im Bereich der Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung erfolgt mit den Krankenkassen bzw. bei Privatversicherten und ohne ärztliche Verordnung mit dem Bewohner direkt.
Sollte eine ambulante Pflege aufgrund einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit nötig werden, erhalten Sie die Pflegeleistungen im Appartement auf der Basis einer Verhandlung über ambulante Pflege.
Der Abschluss dieser Vereinbarung ist zwingend erforderlich, wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden sollen. Auch hier sind die Pflegeleistungen und die Preise exakt festgelegt. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis einer vom jeweiligen Bewohner zu quittierenden Leistungserfassung.
Bei einem Aufenthalt in der Wohngruppe für Betreuung erfolgt die Pflege auf der Basis einer Heimvereinbarung für den vollstationären Bereich. Die Abrechnung wird hier auf der Grundlage der mit den Pflegekassen vereinbarten Tagessätze in der jeweiligen Pflegestufevorgenommen. Die Wohnleistungen und die pflegerischen Leistungen werden dem Bewohner separat in Rechnung gestellt, wie dies in den Regelungen des Pflegeversicherungsgesetzes vorgesehen ist.
Weitere Informationen hierzu sowie Informationen zur Heimvereinbarung übergeben und erklären wir Ihnen bei Bedarf gerne in einem persönlichen Gespräch. Hierzu können Sie uns jederzeit ansprechen.