Heim-Vereinbarung

Wenn Sie sich für uns als Ihr neues Zuhause entschlossen haben, freuen wir uns sie bei uns willkommen zu heißen. Ihr Einzug in das Kurstift setzt jedoch vorab den Abschluss einer Heim-Vereinbarung voraus.

In diesem Heim-Vertrag werden alles gegenseitigen Rechte und Pflichten verbindlich fixiert. Somit wird sichergestellt, dass Ihr Aufenthalt bei uns im Kurstift frei von Unklarheiten über unsere Leistungen und Preise ist.

Das Grundgeld richtet sich nach der Größe Ihrer gewählten Appartements, mit dem Grundgeld sind alle Grundleistungen abgegolten. Für entgeltpflichtige Einzelleistungen bzw. die Leistungskomplexe der Pflege ist eine feste Vergütung festgelegt.

Die Höhe der Vergütung für die pflegerischen Leistungen richtet sich nach dem landesweit gültigen Vergütungsvereinbarungen mit den Pflege- bzw. Krankenkassen.

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne persönlich für Erläuterungen und Informationen über die Vertragsbestandteile zur Verfügung. Gerne händigen wir Ihnen auch Muster-Verträge zu der Heim-Vereinbarung aus.

Alle Vereinbarungen sind von der zuständigen Heimaufsichtsbehörde auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen des Heim-Gesetztes hin überprüft und anerkannt.

Kontaktinformationen

Kurstift Bad Kreuznach
Dr. Alfons-Gamp-Straße 4-6
55543 Bad Kreuznach
Telefon: (0671) 3700-0
Telefax: (0671) 3700-777
E-Mail: bkh-info@kurstifte.de