Pflege-Vereinbarung

Das Kurstift Bad Kreuznach ist eine durch Abschluss von Versorgungsverträgen anerkannte Pflegeeinrichtung im ambulanten und stationären Bereich sowie für Kurzzeit- und Tagespflege gemäß § 72 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz)

Eine umfassende Beratung bei Einzug bzw. im Falle der Pflegebedürfigkeit gewährleistet dem Bewohner die Möglichkeit maximaler Inanspruchnahme finanzieller Zuwendung seitens der Kranken- und Pflegekassen.

Ambulante Pflege
Sollte eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit eintreten, erhalten Sie die Pflege-Leistungen im Appartement auf der Basis einer Vereinbarung über ambulante Pflege. Der Abschluss dieser Vereinbarung ist zwingend erforderlich, wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden sollen.

Behandlungspflege
Die Abrechnung der Leistungen im Bereich der Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung erfolgt mit den Krankenkassen bzw. bei Privatversicherten und ohne ärztliche Verordnung mit dem Bewohner direkt.

Wohngruppe für Intensivpflege

Der Aufenthalt in der Wohngruppe für Intensivpflege erfolgt auf der Basis einer Heim-Vereinbarung für den vollstationären Bereich. Die Abrechnung hier geschieht auf der Grundlage dermit den Pflegekassen vereinbarten Tagessätze in der jeweiligen Pflegestufe.

Die Hotelleistungen und die pflegerischen Leistungen werden dem Bewohner separat in Rechnung gestellt, wie dies in den Regelungen des Pflegeversicherungsgesetzes vorgesehen ist.

Kontaktinformationen

Kurstift Bad Kreuznach
Dr. Alfons-Gamp-Straße 4-6
55543 Bad Kreuznach
Telefon: (0671) 3700-0
Telefax: (0671) 3700-777
E-Mail: bkh-info@kurstifte.de